ARCHITEKTUR

Die Architektenleistung umfasst neben Beratungsleistungen den Entwurf, die Erstellung der Unterlagen für die Bau- und Gewerbebehörde, die Ausführungs- und Detailplanung sowie die örtliche Bauaufsicht und die künstlerische, technische und geschäftliche Oberleitung.

Weiters bieten wir in Zusammenarbeit mit entsprechenden Fachplanern die Leistungen der Generalplanung an, wobei sämtliche Leistungen der Statik, Haustechnik und Bauphysik zusätzlich zu den Architektenleistungen erbracht werden. Dadurch werden die Synergien im Bereich der Planung voll genutzt und ergeben sich bei hoher Qualität kurze Bearbeitungszeiten.

Bei der Umsetzung des Projektes sind wir als unabhängige Berater für den Bauherrn tätig und vertreten dessen Interessen gegenüber den vor Ort tätigen Firmen.


BAUTRÄGER

Unser Unternehmen verfügt über die Gewerbeberechtigung des Immobilientreuhänder – Bauträger und bietet die schlüsselfertige Umsetzung Ihres Projektes zu einem fixen Preis und einem feststehenden Termin an.

Dazu wird nach dem freigegebenen Entwurf eine Kostenberechnung durchgeführt, wobei sämtliche Baunebenkosten wie Planung und örtliche Bauaufsicht mit eingerechnet werden. Die Beauftragung der ausführenden Firmen erfolgt auf unseren Namen und Rechnung, bei Einhaltung der von uns geplanten Teilkosten können auch die Wünsche des Auftraggebers hinsichtlich der ausführenden Firmen berücksichtigt werden.

Durch Zusammenarbeit mit den heimischen Banken können wir auch die Finanzierung anbieten und das Bauvorhaben ohne Überraschungen und Risiken für den Besteller umsetzen.


GEBÄUDEENERGIE

Gerne beraten wir Sie hinsichtlich energiesparender Maßnahmen an geplanten oder bereits bestehenden Wohn-, Büro und Gewerbebauten.

In diesem Zusammenhang kann auch ein Energieausweis erstellt werden. Ob zur Feststellung der Energieeffizienz des aktuellen Gebäudes oder als Planungsinstrument für eine zukünftige Sanierung z.B. als Basis für die Abschätzung der Kosten und der Förderungen.

Jedenfalls werden seit dem In-Kraft-Treten des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes am 1.1.2008 bei Verkauf oder Vermietung von bestehenden Nutzobjekten und bei Neubauten grundsätzlich Energieausweise gemäß der OIB-Richtlinie 6 vorgeschrieben. 

Ob nun aus ökologischen oder wirtschaftlichen Motiven - ein fachkundig erstellter Energieausweis ist allenfalls ein wichtiger Bestandteil einer gesamtheitlichen Bewertung von Gebäuden.


SACHVERSTÄNDIGENTÄTIGKEIT - GUTACHTEN

Unser Büro verfügt auch über die Möglichkeit Ihnen als allgemein beeidete und gerichtlich zertifiziertere Sachverständige mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Als Sachverständige sind wir unabhängige integre Personen, die auf den Gebieten Hochbau und Architektur, gewerblich und industriell genützte Liegenschaften, sowie Ein- Zwei- und Mehrfamilienhäuser, Wohnungseigentum und Baugründe über besondere Sach- und Fachkunde, sowie Erfahrung verfügen. Dies berechtigt uns in weiterer Folge eine allgemeingültige Aussage über den uns vorgelegten Sachverhalt zu tätigen.

Die Beurteilung des festgestellten Sachverhaltes wird dokumentiert und nachvollziehbar in einem Schriftstück, dem Gutachten festgehalten.


RAUMPLANUNG

Zur Abrundung unseres Gesamtleistungsbildes sind wir in der Lage, Ihnen bei Ihrem örtlichen Entwicklungskonzept beizustehen und auch Vorschläge für die weitere Entwicklung auszuarbeiten.

Unsere Aufgabe besteht darin, die räumlichen Anforderungen auf die unterschiedlichen Regionen und unter Einbezug der äußeren Einflüsse wie Verkehr, Umwelt, Bevölkerung Wirtschaft abzustimmen, sowie etwaige Konflikte auszugleichen und Vorsorge für die zukünftigen Raumfunktionen und Raumnutzungen zu treffen. Dabei streben wir eine nachhaltige Raumentwicklung an, die soziale, wirtschaftliche, rechtliche und ökologische Ansprüche an den Raum bestmöglich miteinander vereint und in Einklang bringt.

Mit dieser uns angeeigneten Kompetenz adaptieren wir auch gerne Ihre Flächenwidmungspläne.